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Genereal Terms
und Bedingungen


AGBs

FLUX GmbH
Bahnhofstraße 32
5280 Braunau am Inn, Österreich
[email protected]
+43772220764
Ab Januar 2020

1. DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedeutet "Verkäufer" die FLUX GmbH - Österreich. "Käufer" bedeutet die Person, Firma, Gesellschaft oder Körperschaft Firma, Gesellschaft oder Körperschaft, die den Auftrag erteilt; "Ware" bedeutet die Waren, Produkte oder Komponenten (einschließlich jeglicher Software und Dokumentation, wie in Ziffer 9 definiert Klausel 9), die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers Auftragsbestätigungsformular beschrieben sind; "Dienstleistungen bedeutet die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers beschriebenen Dienstleistungen Auftragsbestätigung des Verkäufers beschriebenen Dienstleistungen; "Vertrag" bedeutet die schriftliche Vereinbarung (die die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließt Verkaufsbedingungen) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen; "Vertragspreis" bedeutet der vom Käufer an den Verkäufer zu zahlende Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen, die im Rahmen jeder "Verbundene Unternehmen des Verkäufers" bedeutet jedes Unternehmen, das gegenwärtig direkt oder indirekt oder indirekt von der obersten Muttergesellschaft Muttergesellschaft des Verkäufers kontrolliert wird. Für die Zwecke dieser Definition wird ein Unternehmen direkt kontrolliert von oder ist eine Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft oder Unternehmen, die 50 % oder mehr der Aktien hält, die das Stimmrecht in der Hauptversammlung Hauptversammlung der erstgenannten Gesellschaft halten und eine bestimmte Gesellschaft wird indirekt kontrolliert von eine andere Gesellschaft oder Gesellschaften, wenn eine Reihe von Gesellschaften angegeben werden kann, beginnend mit dieser Gesellschaft oder Gesellschaften beginnt und mit der Gesellschaft endet, die so miteinander verbunden sind, dass jede Unternehmen in der Reihe direkt kontrolliert wird von einer oder mehreren der früheren Gesellschaften in der und "System" bedeutet die Kombination aus Ausrüstung, Software und Konfiguration, wie in einer wie in einer Spezifikation beschrieben.

2. DER VERTRAG

2.1 Alle Bestellungen bedürfen der Schriftform und werden vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer Bestellung des Käufers erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung die Zustimmung des Käufers zu allen Verkaufsbedingungen des Verkäufers Verkaufsbedingungen des Verkäufers, einschließlich Bedingungen, die sich von den Bedingungen des die von den Bedingungen der Bestellung des Käufers abweichen Bestellung. Keine vom Käufer vorgelegten Bedingungen oder Käufer und keine Zusicherungen, Garantien, Garantien oder andere Erklärungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers Auftragsbestätigung enthalten sind oder nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, sind für den Verkäufer verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande mit dem Datum der Annahme der Bestellung des Käufers auf dem Auftragsbestätigungsformular des Verkäufers oder mit dem Datum der Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen aufschiebenden Bedingungen des Vertrages, je nachdem, welcher je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist (das "Datum des Inkrafttretens"). Wenn die Einzelheiten der im Angebot des Verkäufers beschriebenen Waren oder Dienstleistungen Angebot des Verkäufers beschrieben sind, von denen in der Auftragsbestätigung abweichen, gilt letztere gelten letztere.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart Parteien vereinbart. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor geringfügige Änderungen und/oder Verbesserungen an den Waren vor der Lieferung vorzunehmen vorzunehmen, vorausgesetzt, dass die Leistung der Waren nicht beeinträchtigt wird und weder der Vertragspreis noch der Liefertermin betroffen sind.

3. GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS UND PREISE

3.1 Sofern nicht vorher zurückgezogen, ist das Angebot des Verkäufers zur Annahme innerhalb der angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seinem Datum.
3.2 Die Preise sind bindend für die Lieferung innerhalb der im Angebot des Verkäufers angegeben und verstehen sich ausschließlich (a) Mehrwertsteuer und (b) alle ähnlichen und Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige ähnliche Abgaben die außerhalb Österreichs im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen. Jede gegenwärtige oder oder zukünftige Steuern oder staatliche Abgaben (oder deren Erhöhung) (oder deren Erhöhung), die sich auf die Produktionskosten des Verkäufers auswirken, Verkauf, Lieferung oder Versand betreffen, oder die der Verkäufer anderweitig zu zahlen oder zu erheben hat in Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Lieferung, Lagerung, Verarbeitung, Verwendung oder Verbrauch von Waren anfallen, gehen auf Rechnung des Käufers und werden dem Preis hinzugerechnet oder dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, nach Wahl des Verkäufers.
3.3 Die Preise (a) gelten für Waren, die EXW (Ex Werk) der Versandstelle des Verkäufers, ausschließlich Fracht, Versicherung und Bearbeitung und (b) sofern im anders im Angebot des Verkäufers angegeben, gelten ausschließlich der Verpackung. Wenn die Waren zu verpacken sind verpackt werden, wird das Verpackungsmaterial nicht zurückgenommen.

4. ZAHLUNG

Die Zahlung hat zu erfolgen: (a) in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung oder Zurückbehaltung jeglicher Art (außer wenn und soweit dies gesetzlich nicht gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann); und (b) in Euro (€ / EUR) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, sofern sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben. Die Waren werden Rechnung gestellt, nachdem dem Käufer die Lieferbereitschaft Lieferbereitschaft mitgeteilt, wenn der Käufer Käufer eine Verzögerung des Versands verlangt hat. Dienstleistungen werden monatlich im Nachhinein oder, falls früher bei Fertigstellung. Unbeschadet der der sonstigen Rechte des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Recht vor: (i) Verzugszinsen auf überfällige Beträge zu einem einem vom Verkäufer zu bestimmenden Zinssatz, der den den gesetzlich zulässigen Höchstsatz nicht überschreiten, ab dem Tag der Fälligkeit bis zur Zahlung und diese Zinsen werden berechnet auf einer jährlich, mit monatlicher Zinseszinsberechnung und/oder; (ii) die Erfüllung des Vertrages auszusetzen (einschließlich Einbehaltung der Lieferung) für den Fall, dass der Käufer versäumt oder es nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers den Anschein hat dass der Käufer wahrscheinlich keine Zahlung leistet Fälligkeit gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zu leisten und/oder (iii) jederzeit eine angemessene angemessene Sicherheit für die Zahlung verlangen, die der Verkäufer für angemessen hält und/oder (iv) den Vertrag kündigen Vertrag.

5. LIEFERFRIST

5.1 Sofern im Angebot des Verkäufers nicht anders angegeben Angebot angegeben, laufen alle angegebenen Liefer- oder Fertigstellung ab dem Datum des Inkrafttretens und sind nur als Schätzungen zu betrachten, die keine keine vertraglichen Verpflichtungen. Eine Überschreitung der Liefer Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz Vertragsstrafen.
5.2 Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Beauftragten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen und/oder vollständig vermaßte Arbeitszeichnungen und/oder solche andere Informationen, die der Verkäufer vernünftigerweise benötigt um seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zügig nachkommen zu können des Vertrages), werden die Liefer-/Fertigstellungs Liefer-/Fertigstellungsfrist und der Vertragspreis entsprechend angepasst.

6. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE

6.1 Der Vertrag (mit Ausnahme der Verpflichtung des Käufers alle dem Verkäufer gemäß dem Vertrag geschuldeten Beträge zu zahlen Vertrag) wird ohne Haftung ausgesetzt, wenn und soweit seine Erfüllung durch Erfüllung verhindert oder verzögert wird aufgrund von Umstände, die außerhalb der Kontrolle der der betroffenen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Höhere Gewalt, Krieg, bewaffneter Konflikt oder terroristische Aufruhr, Brand, Explosion, Unfall, Überschwemmung, Sabotage, Pandemie, Sabotage; staatliche Entscheidungen oder Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Verbot von Exporten oder Reexporten oder die Nichterteilung oder den Widerruf geltender Exportlizenzen oder andere in Klausel 14 genannte Umstände), oder Arbeitsunruhen, Streiks, Aussperrungen oder Verfügungen. Der Verkäufer wird ohne Haftung von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag entbunden, es sei denn und bis die vorgenannten Umstände den Verkäufer nicht länger daran hindern und/oder die Fähigkeit des Verkäufers zur Erfüllung des Vertrag zu erfüllen.
6.2 Wird eine der Parteien an der Erfüllung ihrer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund dieser Klausel für mehr als einhundertachtzig (180) aufeinanderfolgende Kalendertage, kann jede Partei den dann noch nicht erfüllten Teil des Vertrages des Vertrages durch schriftliche Mitteilung an die kündigen, ohne dafür zu haften, vorausgesetzt, dass Der Käufer ist verpflichtet, die angemessenen Kosten Kosten und Aufwendungen für laufende Arbeiten und für alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Kündigung.

7. INSPEKTION, PRÜFUNG, KALIBRIERUNG UND QUALIFIKATION

Die Waren werden vom Verkäufer oder dem Hersteller der Waren ("Hersteller") und, soweit durchführbar, den Standardtests des Verkäufers oder des Herstellers vor der Lieferung Lieferung. Jede zusätzliche Prüfung oder Inspektion (einschließlich der Prüfung durch den Käufer oder dessen Vertreter oder Prüfungen in Anwesenheit des Käufers oder seines Vertreters und/oder Kalibrierung) oder die Lieferung von Prüfzertifikaten und/oder detaillierten Ergebnisse müssen vom Käufer in der Bestellung ausdrücklich schriftlich in der Bestellung verlangt werden und der Verkäufer behält sich Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer solche Prüfungen, Inspektionen oder damit zusammenhängende Dokumente in Rechnung zu stellen; falls der Käufer oder sein Vertreter an solchen Prüfungen nicht teilnimmt, Inspektion und/oder Kalibrierung nach sieben (7) schriftlichen Mitteilung, dass die Waren bereit sind bereitstehen, werden die Prüfungen, Inspektionen und/oder Kalibrierung fortgesetzt und gelten als als in Anwesenheit des Käufers oder seines Vertreters oder seines Vertreters und die Erklärung des Verkäufers oder Erklärung des Verkäufers oder Herstellers, dass die Waren Prüfung und/oder Inspektion bestanden haben und/oder kalibriert wurden, ist schlüssig.

8. LIEFERUNG, GEFAHR UND EIGENTUM

8.1 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben Vertrag angegeben, werden die Waren EXW (Ex Works) geliefert. Works) der Versandstelle des Verkäufers. Das Risiko des Verlusts oder der oder Beschädigung der Waren geht mit der Übergabe an den Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über und der Käufer ist für die Versicherung der Waren nach Gefahrübergang verantwortlich übergegangen ist. Alternativ dazu, wenn im Vertrag ausdrücklich im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass der Verkäufer für die für die Versicherung der Waren nach deren Übergabe Lieferung an den Spediteur verantwortlich ist, wird eine solche Versicherung zu den Standardsätzen des Verkäufers berechnet. "Ab Werk" und alle anderen im Vertrag verwendeten Lieferbedingungen Vertrag verwendet werden, werden in Übereinstimmung mit der neuesten Fassung der ICC-Co-Terms.
8.2 Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen; in diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere einer oder mehrerer Teillieferungen in Übereinstimmung mit Bedingungen zu liefern, berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung des den gesamten Vertrag zu kündigen oder ihn als abgelehnt zu betrachten.
8.3 Beanstandungen wegen Mindermengen oder Falschlieferung sind nichtig, wenn sie später als mehr als vierzehn (14) Tage nach der Lieferung geltend gemacht werden.
8.4 Vorbehaltlich der Klausel 9 geht das Eigentum an den Waren mit der Lieferung auf den Käufer über, wie in Unter-Klausel 8.1.

9. DOKUMENTATION UND SOFTWARE

9.1 Eigentum und Besitz der Urheberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Waren oder zur Verwendung mit den Waren zur Verfügung gestellt wird ("Software") und der vom Verkäufer erstellten Dokumentation, Hersteller und/oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers mit den Waren ("Dokumentation") verbleiben beim Verkäufer, Hersteller und/oder dem entsprechenden verbundenen Unternehmen (oder einer anderen Partei, die die Software und/oder Dokumentation an den Verkäufer geliefert Verkäufer geliefert hat) und wird nicht mit der Lieferung der der Lieferung der Waren.
9.2 Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, erhält der Käufer hiermit eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den Waren. Anders als Standard-Betriebs- und Wartungshandbücher des Verkäufers Handbücher des Verkäufers (und mit Ausnahme und in dem Umfang, in dem Gesetz den Verkäufer daran hindert, den Käufer daran zu hindern zu verbieten), darf der Käufer die Software und/oder Dokumentation nicht kopieren (es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Gesetz oder vom Verkäufer ausdrücklich genehmigt) und muss die Software und/oder die Dokumentation streng vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder anderen den Zugang zu ihnen zu ermöglichen. Der Käufer darf die vorstehende Lizenz an eine andere Partei übertragen Partei, die die Waren kauft, mietet oder least Waren kauft, mietet oder least, vorausgesetzt, die andere Partei akzeptiert und sich schriftlich mit den Bedingungen dieser Klausel einverstanden erklärt dieser Klausel 9 gebunden ist.
9.3 Der Verkäufer, der Hersteller und/oder die mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen behalten das Eigentum an allen Erfindungen, Entwürfen und Verfahren, die von ihnen gemacht oder entwickelt wurden, und Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Ziffer 9 werden keine geistigen Eigentumsrechte eingeräumt.

10. MÄNGEL NACH DER LIEFERUNG

10.1 Der Verkäufer gewährleistet (i) vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen des Vertrages, das Eigentum an und die unbelastete Nutzung der Waren; (ii) dass, Waren, die vom Verkäufer und/oder vom Verkäufer Verbundene Unternehmen des Verkäufers hergestellt werden Spezifikationen des Verkäufers zum Zeitpunkt des Versands entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind Material- und Verarbeitungsfehler sind und (iii) dass die vom Verkäufer oder Verbundene Unternehmen des Verkäufers mit mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und in und in Übereinstimmung mit der guten technischen Praxis durchgeführt werden. Der Verkäufer wird den Mangel durch Reparatur oder nach seiner Wahl nach Wahl des Verkäufers durch Lieferung eines Ersatzteils oder Ersatzteil(e), oder erstattet den Kaufpreis für den den Kaufpreis für den Teil der Waren, der Mängel aufweist, die, bei ordnungsgemäßer Verwendung, Pflege und Wartung, Waren des Verkäufers oder der verbundenen Unternehmen des Verkäufers auftreten und die dem Verkäufer innerhalb der innerhalb der Gewährleistungsfrist für diese Waren gemeldet werden und die ausschließlich auf fehlerhafte Materialien oder Verarbeitung. Innerhalb der Gewährleistungsfrist, Der Käufer beantragt und der Verkäufer genehmigt und und der Verkäufer genehmigt im Voraus die Rücksendung defekter genehmigen, die auf Kosten des Käufers an eine einschließlich der Versicherungskosten an eine vom Verkäufer vom Verkäufer angegebene Adresse. Wenn nach angemessenem Ermessen des Verkäufers der Verkäufer feststellt, dass Mängel an zurückgesandten Waren nicht ausschließlich auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen oder Verarbeitung zurückzuführen sind, oder wenn die Mängel unsachgemäße Nutzung, Pflege und Wartung zurückzuführen sind Wartung zurückzuführen sind, sendet der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers oder des Endverbrauchers zurück. Ersetzte Artikel gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Reparierte oder Ersatzartikel werden vom Verkäufer auf Kosten des Kosten des Käufers an den Standort des Käufers in Österreich. Verkäufer korrigiert Mängel an Dienstleistungen, die vom Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers erbrachten und dem Verkäufer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Fertigstellung dieser Dienstleistungen. Reparierte, ersetzte oder korrigierte Waren oder Dienstleistungen oder in Übereinstimmung mit dieser Unterklausel korrigiert 10.1 repariert, ersetzt oder korrigiert werden, unterliegen der vorgenannten Gewährleistung für den noch verbleibenden Teil der Gewährleistungsfrist Zeitraums. Der Begriff "Gewährleistungsfrist" wird hier verwendet als der Zeitraum, für den der Verkäufer die Garantie für die Waren, wie oben dargelegt, wobei diese Zeitspanne Zeitraum variiert je nach Art der verkauften Waren verkauften Waren variiert, wie im Verkäuferformular 101 angegeben, das dem Käufer auf Anfrage erhältlich ist. Alle Gewährleistungsfristen beginnen ab dem Datum des Versands durch den Verkäufer, sofern es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes festgelegt.
10.2 Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer von einem einem Dritten (der kein verbundener Verkäufer ist) zum Weiterverkauf an den Käufer nur die Garantie des die vom ursprünglichen Hersteller gewährt wurde.
10.3 Ungeachtet der Klauseln 10.1 und 10.2, haften weder der Verkäufer noch ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen für Mängel, die verursacht werden durch: vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormalen Gebrauch der Waren oder Gebrauch der Waren für einen anderen Zweck als den vom Hersteller als vom Hersteller beabsichtigt, oder das Versäumnis des Käufer den Zweck oder die Bedingungen der Gebrauch der Waren; normaler Verschleiß; Materialien oder Verarbeitung, die vom Käufer hergestellt, geliefert oder spezifiziert Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers oder Lagerung, Installation, Betrieb oder Umweltanforderungen des Herstellers oder Umweltanforderungen; mangelnde Wartung; jede Änderung oder Reparatur, die nicht die nicht zuvor vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurden; die Verwendung von nicht autorisierter Software oder Ersatz- oder Austauschteile. Die Kosten, die dem Verkäufer bei der der Untersuchung und Behebung solcher Mängel werden vom Käufer auf Verlangen bezahlt. Der Käufer ist zu jeder Zeit allein verantwortlich für die Angemessenheit und Richtigkeit aller von ihm die er geliefert hat.
10.4 Diese Garantie gilt für Waren, die zur Verfügung gestellt werden und deckt daher nicht die Kosten für die Demontage und den Wiedereinbau der genannten Waren in das Gerät, in das sie eingebaut eingebaut sind.
10.5 IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND OHNE EINSCHRÄNKUNG VON KLAUSEL 10.3 UND VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 12, SIND DIE IN DIE IN DIESEM ABSCHNITT 10 DARGELEGTEN GARANTIEN DIE UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF DIE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN UND TRETEN AN DIE STELLE UND UNTER AUSSCHLUSS ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, DIE DURCH KRAFT GESETZES ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG, MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ZWECK ODER DIE VERWENDUNG DEM VERKÄUFER VERKÄUFER IN SPEZIFIKATIONEN, ZEICHNUNGEN ODER UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PRODUKTE DES VERKÄUFERS PRODUKTE DES VERKÄUFERS SPEZIELL ENTWICKELT UND/ODER VOM VERKÄUFER FÜR DEN GEBRAUCH DEN GEBRAUCH ODER ZWECK DES KÄUFERS.

11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM VERSTÖSSE

11.1 Diese Entschädigung wird unter der Bedingung gewährt dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich über jeden Anspruch oder Klage, an der der Käufer beteiligt ist und in der eine solche Verletzung vollständig mit dem Verkäufer kooperiert und dem Verkäufer die vollständige Kontrolle über die Verteidigung zu gestatten, Beilegung oder Vergleich eines solchen Behauptung einer Rechtsverletzung.
11.2 Vorbehaltlich der Einschränkungen in Klausel 12, hält der Verkäufer den Käufer schadlos im Falle einer Verletzung eines gültigen Patents, Gebrauchsmusters Patents, eines eingetragenen Designs, eines Geschmacksmusterrechts, Marken- oder Urheberrechts ("Geistige Eigentumsrechte Rechte"), die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Vertragsschluss bestehenden Rechte an geistigem Eigentum, die aus der Waren, gegen alle angemessenen Kosten und Schadensersatz, der dem Käufer in einem Verfahren für eine solche Verletzung oder für die der Käufer einer solchen Klage haftbar gemacht werden kann, vorausgesetzt immer vorausgesetzt, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Käufer schadlos zu halten, wenn: (i) eine solche Verletzung darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer und/oder der Hersteller einen Entwurf oder vom Käufer erteilte Anweisungen befolgt haben, oder die Waren in einer Weise oder zu einem Zweck Zweck oder in einem Land verwendet wurden, das nicht vom Verkäufer oder dem Verkäufer vor dem Datum des Vertrages nicht mitgeteilt wurden Vertrag oder in Verbindung oder Kombination mit einer anderen Ausrüstung oder Software, oder (ii) der Verkäufer und/oder der Hersteller hat auf seine Kosten dem Käufer das Recht verschafft, die das Recht verschafft, die Waren weiter zu nutzen, oder die Waren so verändert oder ersetzt, dass die Waren nicht mehr verletzen, oder (iii) der Käufer es versäumt hat, den Verkäufer so früh wie möglich frühestmögliche schriftliche Benachrichtigung über eine oder angedrohte oder erhobene Klage Klage gegen den Käufer und/oder der Käufer hat es versäumt, dem Verkäufer und/oder dem Hersteller auf Kosten des Verkäufers auf Kosten des Verkäufers einen Rechtsstreit zu führen und zu und alle Verhandlungen über eine Beilegung des Verhandlungen zur Beilegung der Forderung zu führen und zu kontrollieren, oder(iv) der Käufer hat ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ein Eingeständnis gemacht, das für den Verkäufer Verkäufer und/oder Hersteller in Bezug auf einen solche Ansprüche oder Klagen, oder (v) die Waren wurden ohne vorherige schriftliche der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers verändert wurden. (vi) diese Waren in einem solchen Verfahren als Verletzung eines solchen Patents Patent oder das Urheberrecht verletzen, und die Verwendung dieser Waren untersagt wird, oder im Falle eines oder eines Vergleichs durch den Verkäufer, hat der Verkäufer hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl und auf seine Kosten dem Käufer das Recht zu verschaffen, diese Waren weiter zu nutzen solche Waren zu verschaffen oder sie durch nicht verletzende Waren zu ersetzen oder sie so zu verändern nicht verletzend zu machen, oder dem Käufer eine Gutschrift für den geminderten Wert dieser Waren und die Rückgabe der Waren zu akzeptieren. Im Falle des kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen auch die Vereinbarung den Vertrag für künftige Lieferungen dieser Waren Waren stornieren, ohne dafür zu haften.
11.3 Der Käufer garantiert, dass alle von ihm von ihm gelieferten oder erteilten Anweisungen den Verkäufer und/oder den Hersteller dazu veranlassen Rechte an geistigem Eigentum bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag verletzen, und stellt den Verkäufer von allen angemessenen Kosten und Schäden, die dem Verkäufer die dem Verkäufer infolge einer Verletzung einer solchen Garantie entstehen.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL BEI VERLETZUNG EINER DER HIERIN ENTHALTENEN GARANTIEN IST AUF REPARATUR, KORREKTUR ODER ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DES KAUFPREISES GEMÄSS ABSCHNITT 10. DER VERKÄUFER UND SEINE VERBUNDENE UNTERNEHMEN SIND NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH VERZÖGERUNG DER ERFÜLLUNG. DIE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS, DIE IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGTEN RECHTSMITTEL SIND EXKLUSIV. IN KEINEM FALL, UNABHÄNGIG VON DER FORM DES ANSPRUCHS ODER KLAGEGRUNDES (OB AUS VERTRAG, VERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, SONSTIGER UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGEM) DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS UND DER MIT IHM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTUNG GEGENÜBER DEM KÄUFER UND/ODER DESSEN KUNDEN ÜBERSTEIGT DEN VOM KÄUFER GEZAHLTEN PREIS FÜR DIE WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS DIE DEN ANSPRUCH ODER DIE URSACHE DER DER KLAGE. DER KÄUFER STIMMT ZU, DASS IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS UND DER MIT IHM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTUNG GEGENÜBER DEM KÄUFER UND/ODER SEINEN KUNDEN AUF ZUFÄLLIGE, INDIREKTE FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ SCHÄDEN. Der Begriff "Folgeschäden" umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Verlust von erwartete Gewinne, Betriebsunterbrechung, Verlust Verlust von Nutzung, Einnahmen, Ansehen und Daten, Kosten Kosten, einschließlich und ohne Einschränkung für Kapital, Treibstoff, Energie und Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Ausrüstung. Es wird ausdrücklich dass jegliche technische Beratung durch den des Verkäufers in Bezug auf die Verwendung der Waren unentgeltlich erteilt wird, und der Verkäufer übernimmt keine keine Verpflichtung oder Haftung für die erteilten Ratschläge oder oder die erzielten Ergebnisse, da alle diese Ratschläge Risiko des Käufers gegeben und akzeptiert werden.

13. ÄNDERUNG DER GESETZE

Wenn die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag erhöht oder reduziert werden, weil die oder Änderung nach dem Datum des Angebots des Verkäufers Gesetzes oder einer Verordnung, Regelung oder eines oder einer Verordnung oder eines Gesetzes mit Gesetzeskraft, die die die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem des Vertrages, werden der Vertragspreis und die Lieferfrist entsprechend angepasst und/oder die die Erfüllung des Vertrages ausgesetzt oder gekündigt.

14. EINHALTUNG DER GESETZE

14.1 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle geltenden Einfuhr, Exportkontroll- und Sanktionsgesetze, Verordnungen, Verordnungen und Anforderungen, in der jeweils in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere die der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Gerichtsbarkeiten, in denen Verkäufer und Käufer niedergelassen sind oder aus denen Waren und/oder andere Artikel geliefert werden können, und die Anforderungen von Lizenzen, Genehmigungen, allgemeinen Lizenzen oder Lizenz Ausnahmen in diesem Zusammenhang gelten für den den Erhalt und die Nutzung von Waren, Hardware, Software, Dienstleistungen und Technologie. Wenn der Verkäufer oder der Verkäufer verbundene Unternehmen keine notwendigen oder oder ratsame Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen erhalten, auch aufgrund von Untätigkeit der zuständigen Regierungsbehörden, oder wenn solche Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen verweigert oder verweigert oder widerrufen werden, oder wenn es eine Änderung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen, die den Verkäufer oder ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen daran hindern Erfüllung des Vertrages verbieten oder nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers anderweitig der Verkäufer oder ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen dem Risiko einer Haftung gemäß diesen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen aussetzen würde wenn er den Vertrag erfüllen würde, werden der Verkäufer und Verbundene Unternehmen des Verkäufers werden ohne Strafe von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag. In keinem Fall darf der Käufer in keinem Fall solche Waren, Hardware, Software oder derartige Waren, Hardware, Software oder Technologie unter Verletzung solcher anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen oder die Anforderungen von Lizenzen, Genehmigungen oder Lizenzausnahmen in diesem Zusammenhang.
14.2 Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, dass er keine Aktivitäten zu unternehmen, die den Verkäufer oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers dem Risiko von Strafen gemäß Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung die unzulässige Zahlungen, einschließlich, aber nicht Bestechungsgelder, an Beamte einer Regierung Regierung oder einer Behörde, Einrichtung oder ihrer politischen Untergliederung, an politische Parteien oder politische Parteifunktionäre oder Kandidaten oder Kandidaten für ein öffentliches Amt, oder an Mitarbeiter von Kunden oder Lieferanten. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung alle angemessenen rechtlichen, ethischen und Compliance-Anforderungen einzuhalten.

15. VERTRAULICHKEIT

Jede der Parteien verpflichtet sich, die Vertraulichkeit Vertraulichkeit aller technischen, geschäftlichen, finanziellen oder Informationen, die sie von der anderen Partei oder vom Hersteller oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers, ob mündlich, schriftlich oder durch andere Kommunikationsmittel Kommunikation, wenn eine Bestellung verhandelt wird und/oder erfüllt werden ("vertrauliche Informationen"). Die Bedingungen und Verpflichtungen, die durch diese Klausel 15 auferlegten Bedingungen und Verpflichtungen überdauern die Beendigung des Vertrag fort, gelten jedoch nicht für vertrauliche Informationen, von denen eine der Parteien nachweisen kann nachweisen kann: (i) öffentlich ist oder wird als Folge einer Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen Vertraulichkeitsverpflichtungen; (ii) rechtmäßig von einem rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der nicht (iii) einer Partei bereits bekannt war vor ihrer Offenlegung im Rahmen des Vertrages bekannt Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt war Vertraulichkeit. Eine Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Verordnung oder Anordnung einer zuständigen Behörde vorausgesetzt, die andere Partei wird angemessene Vorankündigung der beabsichtigten Offenlegung informiert wird und eine angemessene Gelegenheit erhält Einspruch zu erheben.

16. VERSCHIEDENES

16.1 Kein Verzicht einer Partei in Bezug auf einer Verletzung oder Nichterfüllung oder eines Rechts oder Rechtsmittels und keine Handlungsweise oder Leistung, wird gilt als fortgesetzter Verzicht auf andere Verstöße oder Nichterfüllung oder andere Rechte oder Rechtsmittel, es sei denn, ein solcher Verzicht wird schriftlich ausgedrückt und von der Partei, die gebunden werden soll, unterzeichnet wird.
16.2 Sollte eine Klausel, Unterklausel oder sonstige Bestimmung des Vertrages ungültig oder ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird eine solche Bestimmung, nur in diesem Umfang als weggefallen, ohne dass dies die Gültigkeit des übrigen Vertrages.
16.3 Die Überschriften der Paragraphen und Absätze des Vertrages dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung auswirken.
16.4 Alle Mitteilungen und Ansprüche im Zusammenhang mit dem dem Vertrag bedürfen der Schriftform.
16.5 Keine Bedingungen, Handelsbräuche, Gewohnheiten Geschäftsgebaren oder Leistung, Absprache oder Vereinbarung, die vorgibt, diese Bedingungen zu ändern, abzuändern, zu erläutern oder zu ergänzen, sind nur dann verbindlich bindend, es sei denn, sie werden schriftlich festgelegt und und von der zu bindenden Partei unterzeichnet, und keine Änderung oder zusätzliche Bedingungen sind auf diesen Vertrag anwendbar, wenn der Verkäufer sie erhält, Bestätigung oder Annahme von Bestellungen Bestellungen, Versandanweisungen oder anderen Dokumentation, die abweichende Bedingungen oder zusätzlich zu den hierin festgelegten Bedingungen enthalten. Alle derartigen Änderungen oder zusätzlichen Bedingungen werden werden ausdrücklich abgelehnt und als eine wesentliche Abänderung dieses Dokuments. Wenn dieses Dokument als als Annahme eines früheren Angebots des Käufers angesehen werden, ist diese Annahme ausdrücklich an die Bedingung geknüpft Zustimmung des Käufers zu allen zusätzlichen oder abweichenden hier dargelegten Bedingungen.